Lieferbedingungen Preisänderungen sind vorbehalten. Die Sortenbeschreibungen bei den Blumenzwiebeln beziehen sich auf die Erfahrungswerte unse- rer Partner in den Niederlanden. Unter anderen klimatischen Bedin- gungen kann die Pflanzenentwicklung variieren. Mängel und Haftung Die Abgabe von Pflanzgut erfolgt aus dem Bemühen, Ihnen das Bestmögliche zu bieten. Sollte unsere Lieferung mangelhaft sein, sind Reklamationen für Pflanzgut innerhalb von drei Tagen nach Er- halt der Sendung möglich. Bei Verwechslungen unsererseits erfolgt ein sofortiger, kostenfreier Umtausch. Um die Qualität des Pflanzgutes bis zum geplanten Pflanztermin zu erhalten, muss es sofort nach Erhalt aus der Versandbox oder dem -karton genommen, die Verpackung (Papiersack) geöffnet und ggf. das Pflanzgut umgefüllt werden. Das Pflanzgut sollte möglichst rasch, dem Produkt entsprechend, gepflanzt oder unter guten Be- dingungen (Blumenzwiebeln ca. 10°C, Steckzwiebeln und Knob- lauch ca. 5°C) zwischengelagert werden. Wir haften nicht für den Befall mit Schädlingen oder Krankheiten, die durch das gelieferte Saat- und Pflanzgut übertragen werden können. Schadensersatzan- sprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Auslieferung und Versandkosten Die Auslieferung des Pflanz- und Saatguts erfolgt meistens in den gelben Dispoboxen der Post oder per Spedition. Die gelben Dispo- boxen können Sie Ihrem Postboten zurückgeben. Die Post hat nicht das Recht, ohne Ihrem Beisein die Dispoboxen zu öffnen. Wir haften nicht für Verluste, die dadurch entstehen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Ihr Postbote die Kiste bereits geöffnet hat und reklamieren Sie bei Ihrer Poststelle. Für die Auslieferung ver- rechnen wir Ihnen die effektiven Kosten pro Bestellung, mindestens aber eine Versandkostenpauschale von Fr. 7.50 (für Saatgut) bzw. Fr. 10 (für Pflanzgut). Falls wir nicht in der Lage sind, innert nützlicher Frist Ihre gesamte Bestellung auszuliefern, behalten wir uns Voraus- oder Teillieferungen vor. Zusätzliche Versandkosten, die hierdurch entstehen, gehen zu unseren Lasten. Bestellen Sie ausserhalb der für die einzelnen Pflanzgutarten vorgesehenen Versandzeiten (vgl Tabelle „Was gibt es wann?“ auf das Umschlagrückseite), senden wir Ihnen das entsprechende Pflanzgut getrennt zum nächst sinn- vollen Termin. Wir verrechnen Ihnen dafür die entsprechenden Portokosten. Lieferungen ins Ausland Aus zoll- und versandtechnischen Gründen können wir kein Pflanz- gut ins Ausland liefern. Lieferbedingungen Liefertermine und Auftragsbestätigungen Wir bearbeiten Ihre Bestellungen in der Reihenfolge des Bestell- eingangs. Eine rasche Bestellung erleichtert uns die Planung und sichert Ihnen die gewünschten Sorten in der benötigten Anzahl zu. Beachten Sie bitte, dass wir keine Auftragsbestätigungen versen- den. Lieferdifferenzen sind jeweils auf der Rechnung notiert. Keimfähigkeiten/Saatgut Die Keimfähigkeiten der von uns abgegebenen Partien liegen über den gesetzlichen Mindestvorschriften. Unter schwierigen Bedingungen, z.B. grobes, nicht ausreichend abgesetztes oder ver- schlämmtes Saatbett, bei Trockenheit oder Kälte können sich in der Praxis Abweichungen von den bei uns ermittelten Werten ergeben. Bei sachgemässer Lagerung, also kühl und trocken, bleibt Saatgut der meisten Arten ca. ein bis zwei weitere Jahre ausreichend keim- fähig. Reklamationen auf die Keimfähigkeit können wir nur im Ver- kaufsjahr berücksichtigen. Bitte nach Möglichkeit die vierstellige Chargennummer angeben. Gentechnikfreiheit Gentechnikfreiheit des Biolandbaus beginnt beim Saatgut. Ziel un- serer Arbeit ist es deshalb, die Verunreinigung unserer Sorten durch gentechnisch veränderte Pflanzen vollständig zu verhindern. Die Ausbreitung transgener Pflanzen stellt uns diesbezüglich vor enor- me Herausforderungen. Wir ergreifen alle bekannten Massnahmen bei der Saatgutproduktion, dem Transport und der Aufbereitung, um Verunreinigungen durch Einkreuzungen oder Vermischungen zu vermeiden. Saatgut – Kulturgut Die Pflege, Erhaltung und Neuentwicklung von Sorten ist mit viel Arbeit verbunden und erfordert Spezialkenntnisse. Alle Sorten die- ses Katalogs sind samenfeste Sorten, also keine F1-Hybriden. Der eigene Nachbau ist bei allen Sorten für den gärtnerischen Eigen- bedarf grundsätzlich möglich. Zulässig ist er nur in Absprache mit Sativa. Urheber- und Kennzeichnungsrecht Dem Käufer ist es nicht gestattet ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Markenzeichen, Symbole, Bilder, Handelsbezeich- nungen und Designs der Sativa Rheinau AG oder von bioverita zu verwenden. Bei Weiterverkauf der gelieferten Produkte hat der Käu- fer seine Abnehmer ausdrücklich hierauf hinzuweisen. 61